Reklamace

Reklamationsverfahren IMMAX WPB CZ, s r. o.

BESCHWERDEVERFAHREN
für den Verkauf von Waren

IMMAX WPB CZ, s.r.o. Pohoří 703, 742 85 Vřesina, ID-Nr.: 046112686 Dieses Beschwerdeverfahren gilt für alle Standorte des Unternehmens. Anschrift für die Einsendung von Beschwerden IMMAX WPB CZ, s.r.o. Teslova 1179/2, 702 00 Ostrava-Privoz

Artikel 1

Einleitende Bestimmungen

Die Rechte des Käufers aus einer mangelhaften Leistung (nachfolgend "Ansprüche" genannt) sind stets nach Maßgabe dieser Reklamationsordnung geltend zu machen. Für Angelegenheiten, die in dieser Beschwerdeordnung nicht geregelt sind, gilt das Recht der Tschechischen Republik. Der Verkäufer informiert den Käufer in geeigneter Weise über dieses Reklamationsverfahren und stellt es dem Käufer auf dessen Wunsch in Textform zur Verfügung. Dieses Beschwerdeverfahren entspricht dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., dem Zivilgesetzbuch und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über Verbraucherschutz in der Fassung vom 1. Januar 2014.

Der Verkäufer haftet nicht für Mängel in den folgenden Fällen:
-wenn die Sache zum Zeitpunkt der Abnahme einen Mangel aufweist und für diesen Mangel ein Preisnachlass vereinbart ist,
-wenn die Ware gebraucht ist und der Mangel dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Ware zum Zeitpunkt des Empfangs durch den Käufer hatte,
-der Mangel durch die Abnutzung bei normalem Gebrauch entstanden ist oder wenn dies auf die Beschaffenheit der Ware zurückzuführen ist (z.B. Ablauf der Nutzungsdauer),
-vom Käufer verursacht wurde und durch unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingriffe des Käufers oder mechanische Beschädigung verursacht wurde,
-der Mangel durch ein äußeres Ereignis verursacht wurde, das sich der Kontrolle des Verkäufers entzieht.

Artikel 2

Geltendmachung der Forderung

Der Käufer hat das Recht, eine Reklamation beim Verkäufer an jedem seiner Standorte, an dem die Annahme der Reklamation in Bezug auf das verkaufte Warensortiment möglich ist, oder an seinem Sitz oder seiner Niederlassung einzureichen. Der Verkäufer sorgt dafür, dass während der Geschäftszeiten jederzeit ein zur Entgegennahme von Beschwerden befugter Mitarbeiter anwesend ist. Die Reklamation kann auch bei der Person eingereicht werden, die in der vom Verkäufer an den Käufer ausgestellten Bescheinigung oder im Garantieschein angegeben ist, wenn sich die angegebene Person am Standort des Verkäufers oder an einem dem Käufer näheren Standort befindet.

Der Käufer ist verpflichtet, seine Anspruchsberechtigung, insbesondere das Kaufdatum, entweder durch Vorlage eines Kaufbelegs, einer Bestätigung der Verpflichtungen des Verkäufers aus der Mängelhaftungsbescheinigung oder in anderer glaubhafter Weise nachzuweisen. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen in der Vergangenheit gerügten Mangel geltend zu machen, sofern ein angemessener Preisnachlass auf den Kaufpreis gewährt wurde.

Artikel 3

Frist für die Ausübung der Rechte

Der Käufer kann seine Rechte aus der mangelhaften Leistung innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Ware geltend machen. Bei gebrauchten Waren kann die Frist für die Ausübung der Mängelrechte auf 12 Monate verkürzt werden; eine solche Verkürzung der Frist ist vom Verkäufer in der Bescheinigung über die Verpflichtungen aus der mangelhaften Erfüllung oder auf dem Verkaufsschein anzugeben. Nach Ablauf der Frist kann das Mängelrecht gegenüber dem Verkäufer nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes oder der Verkäufer oder der Hersteller leistet eine besondere, über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Beschaffenheitsgarantie.

Der Käufer hat seine Rechte aus der mangelhaften Leistung unverzüglich nach Feststellung der Mangelhaftigkeit der Ware auszuüben. Der Verkäufer haftet nicht für eine Erhöhung des Schadensumfangs, wenn der Käufer die Ware trotz Kenntnis des Mangels benutzt. Macht der Käufer den Mangel gegenüber dem Verkäufer zu Recht geltend, so läuft die Frist für die Geltendmachung der Rechte aus der mangelhaften Leistung nicht für den Zeitraum, in dem die Ware repariert wird und der Käufer sie nicht benutzen kann.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass im Falle der Ersetzung der Ware im Rahmen der Reklamationserledigung keine neue Frist für die Ausübung der Rechte wegen mangelhafter Leistung läuft. Die Frist läuft 24 Monate nach Erhalt der reklamierten Waren ab.

Die Frist für die Geltendmachung der Mängelrechte kann nicht als Bestimmung der Lebensdauer der Ware angesehen werden, die je nach den Eigenschaften des Produkts, seiner Wartung, der Korrektheit und Intensität der Nutzung oder der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer variiert.

Artikel 4

Bearbeitung von Forderungen

Der Verkäufer ist verpflichtet, unverzüglich über die Beschwerde zu entscheiden, in komplexeren Fällen innerhalb von fünf Arbeitstagen. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die für eine fachmännische Beurteilung des Mangels erforderlich ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung auszustellen, in der das Datum und der Ort der Reklamation, die Merkmale des beanstandeten Mangels, die vom Käufer gewünschte Art der Erledigung und die Art und Weise, in der der Käufer über die Erledigung informiert wird, angegeben sind. Die Beanstandung, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Beanstandung erledigt werden, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren eine längere Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so ist der letzte Tag der Frist der nächste Werktag. Das vergebliche Verstreichen dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Der Verkäufer bestätigt dem Käufer schriftlich die Art und Weise, in der die Forderung beglichen werden soll, sowie die Dauer der Forderung. Der Käufer ist nicht berechtigt, die einmal gewählte Art der Bearbeitung der Reklamation ohne Zustimmung des Verkäufers zu ändern, es sei denn, dass die gewählte Art der Bearbeitung überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann.

Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem die Reklamation hätte beglichen werden müssen, in Besitz zu nehmen; nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen oder die Ware auf eigene Rechnung an den Käufer zu verkaufen. Der Verkäufer muss den Käufer vorab von diesem Verfahren in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene zusätzliche Frist für die Annahme der Ware einräumen.

Artikel 5

Qualität bei Annahme

Der Verkäufer erklärt, dass er dem Käufer die Ware gemäß den Bestimmungen des § 2161 des Bürgerlichen Gesetzbuches liefert, d.h.:
-die Ware die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Eigenschaften hat und, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, die Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer in Anbetracht der Beschaffenheit der Ware und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet,
-die Ware für den Zweck geeignet ist, für den sie nach Angaben des Verkäufers verwendet werden soll oder für den eine Sache dieser Art gewöhnlich verwendet wird,
-die Waren in der entsprechenden Menge, dem entsprechenden Maß oder Gewicht sind; und
-die Waren den Anforderungen der Rechtsvorschriften entsprechen.

Entspricht die Ware bei der Übernahme durch den Käufer nicht den vorgenannten Anforderungen, so hat der Käufer das Recht, sich eine neue, mangelfreie Ware liefern zu lassen, es sei denn, dass dies in Anbetracht der Beschaffenheit der Ware unzumutbar ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, so kann der Käufer nur den Ersatz dieses Teils verlangen; ist dies nicht möglich, so kann er vom Vertrag zurücktreten und die volle Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Ist dies jedoch in Anbetracht der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel ohne unangemessene Verzögerung behoben werden kann, ist der Käufer berechtigt, den Mangel kostenlos beheben zu lassen.

Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder macht er von seinem Recht auf Lieferung neuer, mangelfreier Ware, Austausch oder Reparatur von Teilen keinen Gebrauch, so kann er einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen. Der Käufer hat auch Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, eine neue, mangelfreie Ware zu liefern, einen Teil der Ware zu ersetzen oder die Ware zu reparieren, sowie wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn die Behebung des Mangels für den Verbraucher mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.

Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt, so gilt die Ware als bei Erhalt mangelhaft.

Artikel 6

Haftung des Verkäufers für Mängel, die wesentliche und unwesentliche Vertragsverletzungen sind

Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die eine wesentliche oder unwesentliche Vertragsverletzung darstellen, gilt für Mängel der Ware, die innerhalb von 24 Monaten nach der Abnahme auftreten, für Mängel, für die die Sachmängelhaftung bei der Abnahme gemäß Artikel 5 nicht gilt.

Handelt es sich bei dem Mangel um eine wesentliche Vertragsverletzung, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl eine neue Sache liefern zu lassen, sie reparieren zu lassen, einen angemessenen Preisnachlass zu erhalten oder vom Vertrag zurückzutreten (mit dem Recht auf vollständige Rückerstattung des Kaufpreises). Handelt es sich bei dem Mangel um eine unerhebliche Vertragsverletzung, hat der Käufer das Recht auf Beseitigung des Mangels oder auf einen angemessenen Preisnachlass.

Der Käufer hat unabhängig von der Art des Mangels das Recht auf Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache, auf Ersatz eines Teiles, auf Preisminderung oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die Sache wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer Vielzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann.

Artikel 7

Schadenskosten und Streitbeilegung

Der Käufer trägt die Kosten für die Versendung der reklamierten Waren.

Weist der Verkäufer die Reklamation als unberechtigt zurück, kann sich der Käufer an einen gerichtlichen Sachverständigen wenden und eine unabhängige fachliche Beurteilung des Mangels verlangen.

Kommt es zu keiner Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, kann sich der Käufer an die bestehenden Systeme zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten wenden, insbesondere an das System www.vasestiznosti.cz, oder an das zuständige Gericht.

Artikel 8

Vertragliche Garantie der Qualität

Hat der Verkäufer eine über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Beschaffenheitsgarantie abgegeben, so richtet sich deren Anwendung nach dieser Reklamationsordnung, es sei denn, die Bestätigung der Verpflichtungen des Verkäufers aus der mangelhaften Leistung (Garantieschein) oder der Vertrag sehen etwas anderes vor.

Dieses Beschwerdeverfahren ist seit dem 1. Februar 2016 in Kraft.

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