Reklamace
Reklamationsverfahren IMMAX WPB CZ, s r. o.
Niederlassung und Adresse für die Zusendung von Beschwerden
IMMAX WPB CZ, s.r.o.
Teslova 1179/2, 702 00 Ostrava-Přívoz
E-Mail: reklamace@immax.cz
WIE KANN ICH WAREN REKLAMIEREN - KURZÜBERSICHT
1. füllen Sie das Reklamationsformular (Reklamationsformular) aus, suchen Sie den Kaufbeleg der Ware.
2. Senden Sie die Ware zusammen mit dem Reklamationsformular und dem Kaufnachweis an die Adresse von IMMAX WPB CZ, s.r.o. oder geben Sie sie persönlich ab. Teslova 1179/2, 702 00, Ostrava-Privoz.
a. Bei der Versendung der Ware durch das Transportunternehmen sind die Anweisungen des Unternehmens zu befolgen, wobei darauf zu achten ist, dass die Ware unbeschädigt ankommt
b. Wenn Sie die Ware persönlich übergeben, übergeben Sie sie uns während der Arbeitszeit Mo-Fr 8-15 Uhr.
BESCHREIBUNG DES REKLAMATIONSVERFAHRENS - KURZER ÜBERBLICK
1. die Annahme der Ware in den Geschäftsräumen
2. die Überprüfung der Ware durch einen Reklamationstechniker, Reparatur oder Austausch der Ware
3. der Techniker informiert Sie über den Fortgang der Reklamation
4. wir lösen die Reklamation so schnell wie möglich, nicht länger als 30 Tage
Der Käufer ist verpflichtet, sich vor der Warenbestellung mit dem Reklamationsverfahren und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) vertraut zu machen. Gleichzeitig nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, IMMAX WPB CZ, s.r.o. die für die Erledigung der Reklamation erforderliche Mitwirkung zu gewähren, andernfalls verlängern sich die Fristen um die Zeit, in der der Käufer die erforderliche Mitwirkung nicht geleistet hat.
Mit dem Abschluss des Kaufvertrags und der Annahme der Ware vom Verkäufer erklärt sich der Käufer mit diesem Reklamationsverfahren einverstanden.
REKLAMATIONSVERFAHREN für den Verkauf von Waren
IMMAX WPB CZ, s.r.o., Pohoří 703, 742 85 Vřesina, ID: 046112686.
Dieses Reklamationsverfahren ist in allen Verkaufsstellen der Gesellschaft gültig.
Artikel 1
Einleitende Bestimmungen
Die Rechte des Käufers, die sich aus der mangelhaften Leistung ergeben (nachstehend „Reklamationen“ genannt), müssen immer gemäß dieser Reklamationsordnung geltend gemacht werden. Auf Angelegenheiten, die nicht in dieser Reklamationsordnung geregelt sind, ist das Recht der Tschechischen Republik anwendbar. Der Verkäufer informiert den Käufer in geeigneter Weise über dieses Reklamationsverfahren und stellt es dem Käufer auf dessen Wunsch in Textform zur Verfügung. Dieses Reklamationsverfahren steht im Einklang mit dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in der Fassung vom 1. Januar 2014.
Der Verkäufer haftet nicht für Mängel in den folgenden Fällen:
wenn die Sache zum Zeitpunkt der Abnahme mangelhaft ist und für diesen Mangel ein Preisnachlass auf den Kaufpreis vereinbart wurde,
wenn es sich um eine gebrauchte Ware handelt und der Mangel dem Gebrauchs- oder Abnutzungsgrad entspricht, den die Ware bei der Übernahme durch den Käufer hatte,
der Mangel durch eine Abnutzung entstanden ist, die durch den normalen Gebrauch oder durch die Beschaffenheit der Ware (z.B. Ablauf der Nutzungsdauer) verursacht wurde,
durch den Käufer verursacht wurde und auf unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingriffe des Käufers oder mechanische Beschädigung zurückzuführen ist,
der Mangel durch ein äußeres Ereignis verursacht wurde, das sich der Kontrolle des Verkäufers entzieht.
Artikel 2
Geltendmachung des Anspruchs
Der Käufer hat das Recht, seine Reklamation beim Verkäufer an jedem seiner Geschäftsräume, an dem die Annahme der Reklamation in Bezug auf das verkaufte Sortiment möglich ist, oder gegebenenfalls an seinem Sitz oder seiner Niederlassung geltend zu machen. Der Verkäufer sorgt dafür, dass während der Geschäftszeiten stets ein zur Entgegennahme von Reklamationen befugter Mitarbeiter anwesend ist. Die Reklamation kann auch bei der Person eingereicht werden, die in der vom Verkäufer an den Käufer ausgestellten Bescheinigung oder im Garantieschein angegeben ist, wenn sich die angegebene Person am Sitz des Verkäufers oder an einem dem Käufer näher gelegenen Ort befindet.
Der Käufer ist verpflichtet, seine Anspruchsberechtigung nachzuweisen, insbesondere das Kaufdatum zu belegen, entweder durch Vorlage des Kaufbelegs, der Bescheinigung des Verkäufers über die Verpflichtungen aus der mangelhaften Erfüllung des Garantiescheins oder durch andere glaubwürdige Mittel. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen in der Vergangenheit gerügten Mangel geltend zu machen, sofern ein angemessener Preisnachlass auf den Kaufpreis gewährt wurde. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, ein ordnungsgemäß ausgefülltes Reklamationsformular beizufügen. Ohne dieses Dokument kann die Reklamation nicht fristgerecht und ordnungsgemäß erledigt werden.
Formulare zum Herunterladen:
Reklamation (Reklamationsformular)
Artikel 3
Frist für die Ausübung der Rechte
Der Käufer kann seine Rechte aus einer mangelhaften Leistung innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Ware geltend machen. Bei gebrauchten Waren kann die Frist für die Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung auf 12 Monate verkürzt werden; diese Verkürzung der Frist wird vom Verkäufer in der Bescheinigung über die Verpflichtungen aus der mangelhaften Leistung oder auf dem Kaufvertrag angegeben. Nach Ablauf der Frist können die Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes oder der Verkäufer oder der Hersteller leistet eine besondere, über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Beschaffenheitsgarantie.
Der Käufer hat seine Rechte wegen mangelhafter Leistung unverzüglich nach Feststellung des Mangels der Ware auszuüben. Er kann dies schriftlich oder elektronisch tun. In der Mitteilung muss er seine Kontaktdaten, eine Beschreibung des Mangels und ein Verlangen nach der Art und Weise der Schadensregulierung angeben.
Bei der Meldung des Mangels oder unverzüglich nach der Meldung des Mangels ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer mitzuteilen, welches Recht (Art der Reklamationserledigung) er gewählt hat. Eine Änderung der Wahl ohne Zustimmung des Verkäufers ist nur möglich, wenn der Käufer die Beseitigung eines Mangels verlangt hat, der sich als nicht behebbar erweist. Wählt der Käufer sein Recht aus einer wesentlichen Vertragsverletzung nicht rechtzeitig, hat er dieselben Rechte wie im Falle einer nicht wesentlichen Vertragsverletzung.
Der Käufer ist verpflichtet, den Kauf der Ware nachzuweisen (vorzugsweise durch einen Kaufbeleg). Die Frist für die Erledigung der Reklamation beginnt mit der Übergabe/Ablieferung der Ware an den Verkäufer oder an den für die Reparatur vorgesehenen Ort. Die Ware muss in einer geeigneten Verpackung verpackt sein, um Transportschäden zu vermeiden, und sie muss sauber und vollständig sein.
Der Verkäufer haftet nicht für eine Vergrößerung des Schadensumfangs, wenn der Käufer die Ware benutzt, obwohl er den Mangel kennt. Macht der Käufer den Mangel gegenüber dem Verkäufer zu Recht geltend, so läuft die Frist zur Geltendmachung der Rechte aus der mangelhaften Leistung nicht für die Zeit, in der die Ware in Reparatur ist und der Käufer sie nicht benutzen kann. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich daher um den Zeitraum von der Geltendmachung des Anspruchs bis zur Erledigung des Anspruchs bzw. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer zur Abholung der Ware verpflichtet ist.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass im Falle des Austausches der Ware im Zuge der Reklamationserledigung keine neue Frist für die Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung läuft. Die bestehende Gewährleistungsfrist von 24 Monaten verlängert sich um den Zeitraum von der Geltendmachung der Reklamation bis zur Erledigung der Reklamation oder der Verpflichtung des Käufers zur Abholung der Ware.
Die Frist für die Geltendmachung der Mängelrechte kann nicht als Bestimmung der Lebensdauer der Ware angesehen werden, die je nach den Eigenschaften des Produkts, seiner Wartung, der Korrektheit und Intensität der Nutzung oder der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer variiert.
Artikel 4
Behandlung von Reklamationen
Der Verkäufer ist verpflichtet, über die Reklamation unverzüglich zu entscheiden, in komplexeren Fällen innerhalb von fünf Werktagen. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die für eine fachgerechte Beurteilung des Mangels erforderlich ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung auszustellen, in der das Datum und der Ort der Reklamation, die Merkmale des beanstandeten Mangels, die vom Käufer gewünschte Art der Erledigung und die Art und Weise, in der der Käufer über die Erledigung informiert wird, angegeben sind. Die Beanstandung, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Beanstandung, erledigt werden, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren eine längere Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so ist der letzte Tag der Frist der nächste Werktag. Der vergebliche Ablauf dieser Frist wird als wesentliche Vertragsverletzung angesehen. Der Verkäufer bestätigt dem Käufer schriftlich die Art und Weise, wie die Forderung zu begleichen ist, sowie die Dauer der Forderung. Der Käufer ist nicht berechtigt, die einmal gewählte Art der Reklamationserledigung ohne Zustimmung des Verkäufers zu ändern, es sei denn, die gewählte Art der Erledigung kann nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden.
Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem die Reklamation hätte erledigt werden müssen, in Besitz zu nehmen; nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Lagergebühr zu berechnen oder die Ware auf eigene Rechnung an den Käufer zu verkaufen. Der Verkäufer muss den Käufer im Voraus von diesem Verfahren in Kenntnis setzen und ihm eine angemessene Nachfrist für die Abnahme der Ware setzen.
Artikel 5
Qualität bei der Abnahme
Der Verkäufer erklärt, dass er dem Käufer die Ware gemäß den Bestimmungen des § 2161 des Bürgerlichen Gesetzbuches liefert, d.h.:
die Ware hat die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarten Eigenschaften und in Ermangelung einer Vereinbarung die Eigenschaften, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer in Anbetracht der Beschaffenheit der Ware und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet,
die Ware für den Zweck geeignet ist, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den eine Sache dieser Art gewöhnlich verwendet wird,
die Ware in der richtigen Menge, dem richtigen Maß oder Gewicht geliefert wird und
die Ware entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
Entspricht die Ware beim Empfang durch den Käufer nicht den vorgenannten Anforderungen, so hat der Käufer Anspruch auf Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware, es sei denn, dass dies in Anbetracht der Art der Ware unzumutbar ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, so kann der Käufer nur den Ersatz dieses Teils verlangen; ist dies nicht möglich, so kann er vom Vertrag zurücktreten und die volle Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Ist dies jedoch in Anbetracht der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich behoben werden kann, hat der Käufer das Recht, den Mangel kostenlos beheben zu lassen.
Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder macht er von seinem Recht auf Lieferung neuer, mangelfreier Ware, Austausch oder Nachbesserung keinen Gebrauch, so kann er einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen. Der Käufer hat auch dann Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, eine neue mangelfreie Ware zu liefern, einen Teil der Ware zu ersetzen oder die Ware zu reparieren, oder wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder wenn die Behebung des Mangels für den Verbraucher mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.
Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware, so wird davon ausgegangen, dass die Ware bei Erhalt mangelhaft war.
Artikel 6
Haftung des Verkäufers für einen Mangel, der eine wesentliche und unwesentliche Vertragsverletzung darstellt
Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die eine wesentliche oder unwesentliche Vertragsverletzung darstellen, gilt für Mängel der Ware, die innerhalb von 24 Monaten nach der Abnahme auftreten, für Mängel, für die die Sachmängelhaftung bei der Abnahme gemäß Artikel 5 nicht gilt.
Handelt es sich bei dem Mangel um eine wesentliche Vertragsverletzung, so hat der Käufer das Recht, sich nach seiner Wahl eine neue Sache liefern zu lassen, diese reparieren zu lassen, einen angemessenen Preisnachlass zu erhalten oder vom Vertrag zurückzutreten (mit dem Recht auf vollständige Rückerstattung des Kaufpreises). Handelt es sich um eine unerhebliche Vertragswidrigkeit, so hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung oder einen angemessenen Preisnachlass.
Der Käufer hat unabhängig von der Art des Mangels das Recht auf Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache, Austausch eines Teils, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag, wenn die Sache wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer Vielzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwendet werden kann.
Artikel 7
Reklamationskosten und Streitbeilegung
Der Käufer trägt die Kosten für die Zusendung der zu reklamierenden Ware.
Weist der Verkäufer die Reklamation als unberechtigt zurück, kann sich der Käufer an einen gerichtlichen Sachverständigen wenden und eine unabhängige fachliche Beurteilung des Mangels verlangen. In diesem Fall gehen die Kosten für den Transport der Sache zum Zweck der Mängelbeurteilung zu Lasten des Verkäufers, unabhängig davon, ob die Reklamation zu Recht anerkannt oder abgelehnt wird. Eine Ausnahme bildet der Fall eines offensichtlichen Rechtsmissbrauchs seitens des Verbrauchers.
In Ermangelung einer Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer kann sich der Käufer an bestehende außergerichtliche Systeme zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten wenden, insbesondere an www.vasestiznosti.cz, oder an das zuständige Gericht.
Artikel 8
Vertragliche Garantie für die Qualität
Hat der Verkäufer eine über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende Beschaffenheitsgarantie abgegeben, so richtet sich deren Anwendung nach diesem Reklamationsverfahren, es sei denn, die Bestätigung der Verpflichtungen des Verkäufers aus der mangelhaften Leistung (Garantieschein) oder der Vertrag sehen etwas anderes vor.
Dieses Reklamationsverfahren ist ab dem 1.11.2024 gültig.